Zahnputzdemonstrationen und -übungen

Die Zahnputzdemonstrationen unserer weitergebildeten Propylaxeassistentinnen bilden einen Kernpunkt unseres Prophylaxekonzeptes. Hauptziel hierbei ist, dass der Patient in die Lage versetzt wird, seine Mundhöhle selbstständig sauber halten zu können.

Bei den Zahnputzdemonstrationen und -übungen lernt der Patient die richtige Putztechnik mit den für ihn günstigsten Zahnbürsten, den sinnvollen Einsatz von Hilfsmitteln wie Zahnseide und Zungenspatel sowie die selbstständige Kontrolle seines Zahnputzverhalten mit Plaquefärbetabletten.

Um den Behandlungsfortschritt dokumentieren zu können, wird die Plaque, d.h. der Zahnbelag jeweils von der Prophylaxeassistentin angefärbt und in der Patientenkartei statistisch erfasst.

Neben der richtigen Zahnputztechnik ist jedoch auch der Zeitpunkt der Zahnpflege wichtig: Zunächst soll ein gleichbleibender täglicher Zahnputzrhythmus eingehalten werden, der sich dann zur Routine entwickelt. Beim morgendlichen Zähneputzen variert der Zeitpunkt vor oder nach dem Frühstück je nach Art der Mahlzeit. Grundsätzlich sollten nach säurehaltigem Obstgenuß nicht sofort sondern frühestens nach 30 Minuten die Zähne gereinigt werden, um so keine durch die Fruchtsäuren angelösten Schmelzkristalle auszubrechen, sondern eine Remineralisierung durch den Speichel abzuwarten. Bei einem fruchthaltigen Frühstück ist es also besser, vorher die Zähne zu reinigen oder mindestens 30 Minuten abzuwarten. Ebenso sollte nach dem Mittagessen eine kurze Zahnreinigung durchgeführt werden. Die wichtigste Zahnpflege findet aber am Abend vor dem Zubettgehen statt. Hier sollte eine perfekte Säuberung der Zähne erreicht werden, da während der langen Schlafphase auch der kariesschützende Speichelfluß nachläßt. Daneben besteht am Abend kein Zeitdruck bei der Zahnpflege, so dass hier keine Kompromisse gemacht werden müssen.

Ohne eigenverantwortliches Verhalten des Patienten ist es leider nicht möglich, Erfolge in der zahnärztlichen Prophylaxe zu erzielen und eine dauerhaft gesunde Mundhöhle zu erreichen.

Zahnputzdemonstrationen werden nur bei den 6-18-jährigen Patienten und maximal ein bis zweimal pro Jahr von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschußt, was jedoch unserer Meinung bei vielen Patienten zu wenig ist.